Hier werden in regionalen Bereichen berufliche Fördermaßnahmen und Ausbildung, sowohl in eigenen Werkstätten als auch in Kooperation mit Betrieben organisiert, sowie Beschäftigungsmöglichkeiten (ABM) angeboten.
Die wesentlichsten Leistungsangebote dieser drei Einrichtungsarten sind
- Ausbildung nach § 25 BBiG und HwO
- Ausbildung nach § 48 BBiG und § 42 HwO
- Ausbildung der o. g. Regelungen im Verbund mit Betrieben
- Ausbildung der o. g. Regelungen in sonstigen Reha-Einrichtungen
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE)
- Förderungslehrgänge F 1
- Förderungslehrgänge F 2
- Berufsvorbereitungslehrgänge (BBE)
- Berufsvorbereitungslehrgänge (BBE) für Aussiedler
- TIP-Lehrgänge
- Arbeitserprobung
- Berufsfindung
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)
- Hilfen zur Arbeit (HzA)
- Beschäftigungsförderung (ABM)
In der Regel werden jeweils mehrere dieser Leistungen in den einzelnen Einrichtungen angeboten, was für die geförderten Jugendlichen die Chance zur Durchlässigkeit in andere Maßnahmen eröffnet. Die Einrichtungen stehen in einem ständigen fachlichen Austausch und unterliegen einem einheitlichen Qualitätsmanagement (EFQM).