„STIP + JOB“: Stipendium der NGD-Gruppe
Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite "STIP+JOB". Stipendium erhalten und gleich eine zweijährige Anschlussbeschäftigung – das ist unser Angebot an Sie! Mit den folgenden Informationen möchten wir einen Überblick über das STIP+JOB-Stipendium geben und Ihnen die Möglichkeit eröffnen, sich hierauf zu bewerben.
Die Gruppe Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie (NGD-Gruppe) ist ein kirchlich-diakonisches soziales Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Rendsburg. Sie besteht im Kern aus den beiden Trägern Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein und der Norddeutschen Gesellschaft für Diakonie e. V. In über 55 Einrichtungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin sind 3500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Berufliche Bildung, Rehabilitation, Behindertenhilfe, Kindertagesstätten, Jugendhilfe, Psychiatrie, Suchtnachsorge und Altenhilfe tätig. Mit einem Stipendium möchte die NGD-Gruppe Studierende der Sozialwissenschaften schon frühzeitig im Rahmen ihres Studiums unterstützen und nach erfolgreichem Abschluss für eine Tätigkeit in Einrichtungen der NGD-Gruppe gewinnen.
Das sind wir unseren betreuten Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen schuldig, die von uns auch in Zukunft eine liebevolle und fachlich fundierte Betreuung erwarten.
In der Gewährung von Stipendien sehen wir eine Möglichkeit, Fachkräfte zu gewinnen und damit die künftigen Herausforderungen zu bewältigen.
Das Stipendium selbst setzt sich aus einem Darlehnsteil und einem Zuschussteil zusammen. Der Darlehnsteil wird während eines zweijährigen anschließenden Arbeitsverhältnisses in einer unserer Einrichtungen zurückgezahlt.
Der Zuschuss verbleibt beim Stipendiaten.
Die Höhe des Stipendiums beträgt € 250,-- / mtl. und wird frühestens drei Semester vor Ablauf der Regelstudienzeit und höchstens für drei Semester gewährt. Sind bis zum voraussichtlichen Studienende weniger als drei Semester noch zu absolvieren, so kann das Stipendium entsprechend auch noch für zwei oder ein Semester gewährt werden – die Rückzahlungszeiten verkürzen sich entsprechend.
Der anschließende Arbeitsvertrag bietet eine Beschäftigung in einer unserer Einrichtungen in Schleswig-Holstein, wobei der konkrete Einsatzort zum Zeitpunkt des Stipendienbeginns noch nicht endgültig festgelegt werden kann.
Im Höchstfall ergibt sich folgende Berechnung:
Stipendium
maximal drei Semester
= 18 Monate à € 250,--
= € 4.500,--
Rückzahlung
Rückzahlung des Darlehensteils während zweijähriger Anschlussbeschäftigung
= 24 Monate à € 90,--
= € 2.160,--
Zuschuss
beim Stipendiaten verbleibender, nicht rückzahlbarer Zuschussanteil
= € 2.340,--
(Sofern das erste Beschäftigungsjahr als Anerkennungsjahr gilt, können Sonderkonditionen für die Rückzahlungen vereinbart werden.)
Kommt kein Arbeitsverhältnis auf Wunsch der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten zustande oder endet das Arbeitsverhältnis auf deren Wunsch vor Ablauf des zweijährigen Beschäftigungszeitraums, so ist das Stipendium ganz oder mit dem verbleibenden Rest mit
5 % Zinsen zurückzuzahlen. Während des Bezugs des Stipendiums soll während der Semesterferien in insgesamt drei Praxiswochen der Alltag unserer Einrichtungen erprobt werden können. Ggf. kann dieses Praktikum als Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung zur Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter anerkannt werden.
Für Studierende, die einen Bachelor–Abschluss anstreben, kann die staatliche Anerkennung im Rahmen der zweijährigen Anschlussbeschäftigung erworben werden.
Das Stipendium wird auf Antrag gewährt.
Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt, gehen mehr Bewerbungen ein, als Stipendien vorhanden sind, wird durch ein internes Auswahlverfahren das Stipendium vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Bezieher von BAföG sollten sich vorher erkundigen, inwiefern durch das Stipendium ihr BAföG gekürzt wird (nach unseren Informationen ist ab 01.01.2009 ein Zuverdienst von € 255,-- ohne Kürzung des BAföGs möglich – dieser Hinweis ist jedoch unverbindlich. Die verbindliche Auskunft kann hierüber nur Ihre BAföG-Stelle unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Fördervoraussetzungen selbst geben!).
Das Stipendium beginnt in dem Semester, das dem Eingang Ihres Antrages folgt.
Bitte schicken Sie Ihre Antragsunterlagen an folgende Adresse:
Gruppe Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie
Wolfgang Egert, Bereichsgeschäftsführer
Aalborgstraße 61
24768 Rendsburg
Ihre Antragsunterlagen sollten folgende Anlagen enthalten:
- handschriftliche Begründung für Ihren Antrag
- kurzer tabellarischer Lebenslauf
- Leistungsnachweise in Kopie, soweit sie zum Antragszeitpunkt vorgelegt werden können
Denken Sie bitte daran, dass Sie sich mit Ihren Antragsunterlagen nicht nur um ein Stipendium, sondern auch schon um Ihre erste Arbeitsstelle bewerben!
Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse wecken konnten, und würden uns freuen, wenn Sie durch Ihre persönlichen und fachlichen Voraussetzungen Stipendiatin/Stipendiat und künftige Mitarbeiterin/Mitarbeiter bei uns werden könnten!
Geschäftsleitung der NGD-Gruppe

